Reitbuch

Sonnenberger Hof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule Sonnenberger Hof

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule Sonnenberger Hof und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2. Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos sowie individuell vereinbart werden. Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch die Reitschule Sonnenberger Hof. Im Reitschulabo findet der Reitunterricht während der Schulzeit einmal pro Woche statt, in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ein Reitschulabo kann sowohl für den Gruppenunterricht, als auch für individuelle Reitstunden und Beritt abgeschlossen werden.

3. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Die Monatsgebühr für das Reitschulabo wird von der Reitschule Sonnenberger Hof monatlich per Lastschrift eingezogen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss entsprechend nicht mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich die Monatsgebühr nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Unterrichtstermine im Monat stattfinden.

Individuelle Reitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen können per Überweisung (Rechnung), über Wertkarten oder bar bei Anmeldung bezahlt werden. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht nicht gezahlt, so ist die Reitlehrerin berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.

Die Anmeldung zu einem Ferien-, Wochenend- oder Tageskurs erfolgt online über das Reitbuch und erhält erst Gültigkeit nach Anzahlung der entsprechenden Anmeldegebühr (50% Anzahlung). Die Anmeldegebühr wird auf den Kursbeitrag angerechnet. Die vollen Kursgebühren für Wochenend-, Ferien- oder Tageskurse sind bis zum 1. Kurstag zu begleichen. Eine Abmeldung muss online über das Reitbuch erfolgen. Bei Abmeldung sind ab dem 15. Tag 50% und ab dem 8. Tag vor Kursbeginn 80% der Kursgebühr zu zahlen.

4. Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt kurzfristig abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse oder Erkrankungen des Pferdes. Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

5. Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalb von 6 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet.

Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist. Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder Ähnlichem sind möglich.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch die Reitschule Sonnenberger Hof und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Reitschulbetrieb schriftlich mitzuteilen.

7. Durchführung des Reitunterrichts

Der Reitunterricht wird an den individuell vereinbarten Terminen erteilt. Im Reitschulabo findet der Reitunterricht während der Schulzeit einmal pro Woche statt, in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Der Unterricht findet bei Irene Schmitt oder einer von ihr benannten und berechtigten Person (Reitlehrer) statt.

Der Unterricht kann als Reitstunde oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern.

Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten (inklusive Pferdepflege, bzw. Satteln und Absatteln, und Reiten), eine Einzelstunde bzw. Zweierstunde 30 Minuten (exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde). Diese erfolgt durch den Reiter, der sich mind. 15 Minuten vor Beginn der Reitstunde am Putzplatz melden soll. Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt den Reitlehrern. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer. Für den Unterricht stehen Ovalbahn, Reitplatz, Ausreitgelände, die Putzplätze, sowie der Schulungsraum zur Verfügung. Ein Anspruch auf Praxisunterricht, sowie auf eine bestimmte Reitdauer pro Einheit besteht nicht.

8. Anerkennung der Betriebsordnung und Ausrüstung des Reiters

Die Betriebsordnung des Sonnenberger Hofes sowie die Reitschulordnung sind zu beachten (Aushang Reiterstübchen). Der Reitschüler muss beim Reitunterricht zur eigenen Sicherheit einen Reithelm (entsprechend aktuell gültiger EU-Norm) sowie festes Schuhwerk tragen, das über den Knöchel reicht. Reithelme können von der Reitschule Sonnenberger Hof kostenfrei ausgeliehen werden. Die Teilnahme kann entweder mit einem Schulpferd oder mit dem eigenen Pferd erfolgen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

9.Haftungseinschränkungen

Die Reitlehrerin Irene Schmitt (oder eine von ihr mit dem Reitunterricht beauftragte Personen) schließt eine Haftung wegen aller dem Reitschüler durch leichte Fahrlässigkeit des Reitlehrers verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung der Reitlehrerin gedeckt sind. Die Reitlehrerin kann bei leichter Fahrlässigkeit für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht in Anspruch genommen werden. Die Reitlehrerin wird im Innenverhältnis auch von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, insbesondere von solchen, die ebenfalls nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitlehrerin keine Haftung.

Außerhalb des Reitunterrichtes (im Monatsabo: 60 min. - Pferdepflege, z.B. Satteln und Absatteln, und Reiten, bzw. in den Ferienkursen außerhalb der angegebenen Kurszeiten von 8.30-16.00 Uhr) ist keine Betreuung von Minderjährigen möglich. Aufsichtspflicht für Minderjährige wird ausgeschlossen.

Der Reitschüler versichert, dass ihm die mit der Ausübung des Reitsports verbundenen Risiken bekannt sind. Der Abschluss einer entsprechenden Unfallversicherung wird empfohlen.

10. Sonstiges

Der Reitschüler sollte an keiner Krankheit leiden, die das Reiten als Risiko einordnen lässt. Zum Wohl unserer Schulpferde gilt eine Gewichtsbeschränkung von 80 kg.

Es dürfen Fotos der Reitschüler in Unterrichtssituationen auf der Homepage oder zu sonstigen Werbezwecken (z.B. Flyer, Aushänge) verwendet werden. Die Reitschule Sonnenberger Hof erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Direktwerbung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen.

Informationsschreiben - Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DS-GVO

Die Reitschule Sonnenberger Hof, Sonnenberger Hof 1, 53639 Königswinter , Betriebsinhaber Irene Schmitt, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Direktwerbung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags sowie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich und beruht auf den Artikeln 6 Abs. 1a, 1b und 1f DS-GVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen und Ihre erteilte Einwilligung zur Verwendung von Daten jederzeit ganz oder teilweise für die Zukunft zu widerrufen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Die Aufsichtsbehörde finden Sie unter: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Email: poststelle@ldi.nrw.de